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Itterstrasse 25     40589 Düsseldorf

Hausarzt Schmerztherapie Reiseimpfungen Düsseldorf Holthausen Wersten Benrath

Praxisschliessung:

Das MVZ bleibt vom 03.08.2026. –  14.08.2026 geschlossen.
Bitte berücksichtigen Sie das bei der Vorbestellung der Wiederholungsrezepte und Verordnungen.

Praxisvertretung für diesen Zeitraum  ist die Praxis Dr. med. Sonja Kleybrink und Dirk Cremer, Bonner Str. 37 in 40589 Düsseldorf, Tel.: 0211 791177.
Sollten Sie die Vertretungspraxis aufsuchen wollen, wird um vorherige morgendliche telefonische Anmeldung gebeten.   

IMPFUNGEN

Corona/Grippe/RSV: Für die aktuell empfohlenen Impfungen können Sie uns gerne ansprechen. Wir impfen während der Sprechstunde – auch ohne Termin. 

ACHTUNG: Wenn Sie mit Erkältungssymptomen zu uns kommen, müssen Sie bitte einen Nasen-Mundschutz tragen

Gelbfieber: Wir sind offizielle Gelbfieberimpfstelle des Landes NRW 

 

SCHMERZTHERAPIE chronischer Schmerzen

Falls Sie noch nie bei uns in der Schmerztherapie waren, beachten Sie bitte, dass sich diese Therapie nur an Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen richtet. Als Leitfaden für die Definition eines chronischen Schmerzes kann ein Bestehen der Schmerzen länger als ungefähr drei Monate, bei gleichzeitig unzureichend wirksamer Standardanalgesie (z.B. verordnete Schmerzmittel vom Hausarzt) herangezogen werden. Sie können sich im Zweifel jedoch immer gerne zur Abklärung in unserer Schmerztherapievorbesprechung vorstellen, da dies nur eine grobe Orientierung darstellt. 

Patientinnen und Patienten, die bei uns bereits in Schmerztherapie sind, können natürlich akute Verschlimmerungen ihrer chronischen Schmerzen wie gewohnt mit uns besprechen.      

Falls Sie bei uns in schmerztherapeutischer Behandlung sind bzw. künftig sein werden, klicken Sie bitte hier, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Für Rezeptanforderungen und andere Anforderungen im Rahmen der speziellen Schmerztherapie muss zwingend einmal pro Quartal ein Sprechstundentermin mit Vorlage der komplett ausgefüllten Schmerzfragebögen erfolgen!
Ansonsten können leider keine weiteren Verordnungen erstellt werden.

Wir bieten Ihnen die Integration in ein multimodal orientiertes Schmerztherapiekonzept an. 

Für Schmerzinfusionen, deren Kosten auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sprechen Sie uns gerne an.   

Wichtige Information für Pflegedienste und Apotheken!

Ab 01. Mai 2024 können aus Datenschutzgründen bestellte E-Rezeptausdrucke (QR-Code) und Medikationspläne nur elektronisch per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) oder postalisch per Freiumschlag durch uns versandtoder in der Praxis abgeholt werden. 

Faxversand wird ab dem 01.05.24 nicht mehr durchgeführt.

Das elektronische Rezept (e-Rezept)

Bitte unbedingt beachten: Vor der ersten Rezeptbestellung in einem Quartal muß zwingend Ihre Krankenversicherungskarte in der Praxis eingelesen werden, ansonsten kann kein Rezept erstellt werden.

Hierzu einige wichtige Informationen:

Natürlich können auch weiterhin Überweisungen sowie bereits in der Vergangenheit durch uns verordnete Medikamente telefonisch vorbestellt werden. Nutzen Sie bitte hierfür den Anrufbeantworter unserer Telefonanlage und folgen Sie den Hinweisen, und achten Sie bitte darauf, daß Ihre Krankenversicherungskarte in der Praxis vor der ersten Rezeptbestellung im Quartal eingelesen wurde.  

Bislang nicht durch unsere Praxis verordnete Medikamente können nicht telefonisch vorbestellt werden. Hierzu begeben Sie sich bitte in die offene
Sprechstunde.

Bereits in der Vergangenheit durch unsere Praxis auf Kassenrezept ( bislang das rosa Rezept ) verordnete Medikamente müssen ab 1. Januar 2024 per Gesetz zwingend als e-Rezepte, d.h., elektronische Rezepte, erstellt werden. Postalische Zusendungen dieser Rezepte durch unsere Praxis sind ab dann nicht mehr möglich.

Sämtliche anderen Rezeptformen und nicht-medikamentösen Verordnungen wie Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte, Heil- und Hilfsmittel können derzeit noch nicht als e-Rezept erstellt werden, und müssen wie bisher in der Praxis abgeholt werden. Achtung: BTM-Rezepte sind nur 7 Tage gültig.

Sollten Unklarheiten bezüglich Ihrer Rezeptanforderung auftreten, werden Sie durch unsere Praxis zur Klärung telefonisch kontaktiert. Bitte achten Sie
darauf, uns Ihre aktuelle Telefonnummer mitzuteilen.

Sollten keine Unklarheiten auftreten, können Sie ab zwei Werktage nach Bestellung Ihre e-Rezepte durch Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte
oder der e-Rezept-App ganz einfach in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen. 

Während der Sprechstunde in Ihrer Anwesenheit erstellte e-Rezepte können sofort auf gleiche Weise in einer Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.  

Wir bitten Sie freundlicherweise weiterhin darauf zu achten, Wiederholungsrezepte nicht zu frühzeitig neu anzufordern. 

Für weitere Informationen steht die offizielle Webseite https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de im Internet bereit.

Für Rezeptanforderungen und andere Anforderungen im Rahmen der speziellen Schmerztherapie muss zwingend einmal pro Quartal ein Sprechstundentermin mit Vorlage der komplett ausgefüllten Schmerzfragebögen erfolgen!
Ansonsten können keine weiteren Verordnungen erstellt werden.